AGB
1. Für alle Verträge zwischen DinePlates und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingung; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, insbesondere etwaige Zahlungsbedingungen
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit möglich übereinstimmt.
3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Firma DinePlates.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die von DinePlates angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Zubehör und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder Internet bestellt hat.
Lieferbedingungen
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Wir versichern, dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden (z.B. wegen hohen Verkehrsaufkommens), die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 3 Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Die Reinigung des geliehenen Geschirrs und Mobiliars übernimmt DinePlates.
Lieferkosten
Für einen Radius über 20km ab unseren Firmensitz Geisenhausen (84144) berechnen wir 5,00 €. Bei einem Radius über 30km berechnen wir pro Lieferung 10,00 €. Außerhalb des Großraums Landshut berechnen wir die Fahrtkosten nach Auftragsvolumen und Aufwand. Der Transport von Ausstattungsgegenständen wird nach Aufwand berechnet. Bei Lieferungen und Abholungen ab 20 Uhr bis 22 Uhr berechnen wir einen Aufpreis auf Personalstundenkosten von 25 %.
Leistungsumfang
Kommt es abweichend zu dem vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringeren, als dem vereinbarten Bedarf, z.B. durch geringere Teilnehmerzahlen oder witterungsbedingte Umstände, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Auftragsvolumens. Eine Verringerung der Teilnehmerzahl muss uns spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden.
DinePlates behält sich vor, Stornogebühren zu berechnen, falls das Auftragsvolumen um mehr als 10 % reduziert wird. Die Stornogebühren ergeben sich aus der Differenz zwischen ursprünglichem und tatsächlichem Auftragsvolumen und den Prozentsätzen, die für Stornierungen gelten (s. unten).
Mängel
Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Auslieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellung nachgeliefert werden können. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung oder Entschädigung. Für eventuelle geringfügige Änderungen in unseren Buffet- und Speisevorschlägen bitten wir um Ihr Verständnis. Die von uns angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.
Angebote
In der Regel erfolgt eine Angebotserstellung kostenlos. Wünscht der Kunde jedoch mehrere detaillierte Angebote und kommt ein Vertrag später nicht zustande, ist DinePlates berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung mehrerer Angebote eine Kostenentschädigung gemäß Aufwand zu fordern.
Angebote von DinePlates haben eine Gültigkeit von 2 Wochen. Danach behalten wir uns das Recht vor, ein Angebot nachzuverhandeln.
Damit ein Auftrag entsprechend ausgeführt werden kann, ist eine schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden bis 7 Tage vor der Veranstaltung an dineplates@outlook.de zwingend notwendig. Ansonsten können angebotene Leistungen nicht gewährleistet werden oder sogar ganz entfallen.
Stornierungen
Bei Stornierung von erteilten Aufträgen werden folgende Prozentsätze des Gesamtauftrages fällig:
bis 14 Tage vor vereinbartem Liefertermin 30%
ab 14 Tage vor vereinbartem Liefertermin 50%
7 Tage vor vereinbartem Liefertermin 70%
3 Tage vor vereinbartem Liefertermin 100%
Auftragsänderungen können nur bis 3 Tage vor geplanter Lieferung berücksichtigt werden.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag wird bei Lieferung rein netto (ohne Abzug) fällig. Mit Auftragserteilung erkennen Sie die vorstehenden Lieferbedingungen als verbindlich an. Gesamtbeträge ab 1.000 Euro brutto müssen mit 80% angezahlt werden. Bei rechtzeitig geleisteter Anzahlung gewähren wir auf die Endsumme einen Rabatt von 3% (Lohnleistungen werden im Rabatt nicht berücksichtig). Der Rabatt wird nach der Veranstaltung automatisch verrechnet. Die Vorauszahlung muss je nach Vereinbarung 1 – 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Eingang auf dem Geschäftskonto von DinePlates als geleistet. Die Schlussrechnung stellt DinePlates im Anschluss an die Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Haftung
Unsere Haftung im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist auf den Warenwert begrenzt. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren (Geschirr etc.) an den Kunden geht die Haftung für Beschädigung und Bruch auf den Kunden über.
Schadensersatzpflicht
Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem leitenden Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden können. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Geisenhausen. Gerichtsstand ist Landshut.